AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Auftraggebers) widersprechen wir ausdrücklich. Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht diese nicht verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden (Auftraggebers) verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen mit der ILPRO EXPO-VISION GmbH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice und weitere von uns angebotenen Dienstleistungen gelten zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote im Online-Shop sind unverbindlich.
2.2. Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des 5. auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
2.3. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
2.4 Unser Shop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Wir bieten unsere Produkte und Dienstleistungen speziell für Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende an, die professionelle Lösungen für ihren Bedarf suchen. Der Fokus auf das B2B-Segment ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Angebote und spezifische Services anzubieten, die optimal auf die Anforderungen von Geschäftskunden abgestimmt sind.
3. Angebot
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ab Vertragsschluss halten wir uns 4 Monate an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für zwischenzeitlich eingetretene Materialkosten und Lohnerhöhungen entsprechende Zuschläge zu berechnen. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Die zu dem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot als verbindlich bezeichnet werden. Von uns gefertigte Zeichnungen und andere Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die von uns genannten Preise enthalten nicht die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten.
4. Bestellungen
4.1. Änderungen von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
Änderungen einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Std. geltend gemacht werden, nach dieser Frist müssen wir leider eine Servicepauschale in Höhe von € 15,- zzgl. MwSt. erheben. Das schließt Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mit ein, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können, da diese storniert und neu generiert werden muss.
4.2. Druckdaten
Daten können nur zugeordnet werden, wenn sie entsprechend deklariert sind. Der Kunde (Auftraggeber) muss hierzu - falls vorhanden- seine Auftragsbestätigungsnummer, seine Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname des Kunden bzw. Auftraggebers) angeben, unter denen wir den Auftrag bearbeiten.
Sollten in den Druckdaten des Kunden (Auftraggebers) Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, sollte uns der Kunde (Auftraggeber) hierüber informieren, da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, legt der Kunde (Auftraggeber) seine Daten unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir nach Eingang der Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere Datenanpassung vornehmen.
4.3. Liefertermin
Sollte ein kurzfristiger Liefertermin gewünscht sein, ist es notwendig, dass der Kunde (Auftraggeber) die Grafikdaten innerhalb der Überprüfungsfrist (24 Stunden –nur für Expressbestellungen) auf unseren Server lädt. Ein späterer Zeitpunkt kann zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen.
4.4. Lieferung
Den Versand nehmen wir für den Kunden (Auftraggeber) mit der gebotenen Sorgfalt vor. Wir haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie nach unserem Ermessen bestimmt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Verkäufers (Auftragnehmers) als auch in dem eines Zulieferers (insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt.
Versandvorschriften "muss dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Informationen, Angaben oder sonstige Einzelheiten, beginnen die Lieferfristen erst nach vollständiger Klärung. Kommt der Kunde (Auftraggeber) mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Kunde (Auftraggeber) uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser- oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind wir teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen entbunden.
5. Ergänzende Bedingen für Dienstleistungen
5.1. Grafikservice
Die von dem Kunden (Auftraggeber) für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen müssen reprofähig und in einwandfreiem Zustand sein. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, behalten wir uns vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Kunden (Auftraggebers) vorzunehmen, wobei der Kunde (Auftraggeber) dann die erforderlichen Kosten nach Zeit- und Materialaufwand zu zahlen hat.
Reinzeichnungen, Vermaßungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standangaben sind für uns verbindlich. Bei Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantieren wir eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit wir keine näheren Standangaben erhalten, werden diese von uns nach gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den Kunden (Auftraggeber) kein Anspruch auf Mängelhaftung geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für die Vermaßung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen.
Die Herstellung von Fotopaneelen erfolgt stets in höchstmöglicher Detailtreue der Vorlagen. Sollten seitens des Kunden (Auftraggebers) in Bezug auf Farbgestaltung, Dichte, Kontraste, besondere Eigenschaften gefordert werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei Auftragserteilung festzulegen. Nachträgliche Änderungen müssen vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden, wobei ggf. entstehende Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen. Autorenkorrekturen werden sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind nicht in den Preisen für Fotopaneele sowie deren Nebenkosten enthalten. Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach Manuskript, Erstellen einer reprofähigen Vorlage sowie Nacherfüllungen und Änderungen an Reinzeichnungen, Retuschen und Freistellungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet.
Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnen usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Bilder und Dokumente, die uns zur Visualisierung von Aufträgen oder Angeboten zur Verfügung gestellt werden, auf unseren Webseiten als Beispiel- oder Produktbilder einzufügen. Wünscht ein Kunde dies nicht, muss er dies bei Bereitstellung der Daten und des Bildmaterials ausdrücklich erklären, ansonsten gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus. Wünscht ein Kunde dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr, so hat er dies schriftlich zu erklären. Auf schriftliche Aufforderung werden wir diese dann umgehend entfernen.
5.2. Mietservice
Für die Anmietungen von Messeständen gelten die gesonderten bei Abschluss des Mietvertrags vorgelegten Mietbedingungen.
5.3. Aufbauservice
Der Aufbauservice kann auf Anfrage und nach vorheriger Abstimmung bereitgestellt werden. Die Berechnung erfolgt nach
individuellem Aufwand und wird je nach Umfang des Projekts gesondert in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die
Durchführung des Aufbauservices ist die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen
durch den Kunden (Auftraggeber). Eventuell anfallende Zusatzkosten aufgrund nicht vorhersehbarer Aufwände
werden dem Kunden (Auftraggeber) im Vorfeld mitgeteilt.
5.4. Einlagerungsservice
Wir bieten die Möglichkeit zur Einlagerung von Materialien und Messebauelementen nach vorheriger Absprache und je nach
Verfügbarkeit unserer Lagerkapazitäten. Die Einlagerung erfolgt gegen eine monatliche Gebühr, die auf Basis des
genutzten Lagerplatzes und der Einlagerungsdauer individuell kalkuliert wird. Für etwaige Versicherungen während der
Einlagerung ist der Kunde (Auftraggeber) selbst verantwortlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
5.5. Reparaturservice
Unser Reparaturservice kann im Bedarfsfall nach gesonderter Anfrage in Anspruch genommen werden. Die Kosten für
Reparaturen richten sich nach dem Umfang der Arbeiten und werden dem Kunden (Auftraggeber) nach Zeit- und
Materialaufwand in Rechnung gestellt. Vor Beginn der Arbeiten wird eine Kostenabschätzung zur Freigabe vorgelegt, um
die voraussichtlichen Reparaturkosten zu bestätigen.
5.6. Kongress-/Messeservice
Für die Betreuung und technische Unterstützung während Kongressen und Messen bieten wir auf Anfrage einen speziellen
Vor-Ort-Service an. Die Kosten hierfür sind abhängig vom gewünschten Leistungsumfang und der Dauer des Einsatzes.
Der Service kann personell und technisch individuell abgestimmt werden und bedarf einer vorherigen Buchung.
Alle Aufwendungen werden nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet.
5.7. Kostenloser 3D Layout Service
Wir bieten auf Anfrage eine kostenlose 3D-Visualisierung des in Auftrag gegebenen Messestandes an. Die Visualisierung
dient der Veranschaulichung und Abstimmung des Layouts und wird nach den vom Kunden (Auftraggeber) bereitgestellten
Vorgaben erstellt. Zusätzliche Anpassungen oder Änderungen am 3D-Layout nach der ersten Visualisierung können
gegen eine gesonderte Vergütung vorgenommen werden.
6. Rücktrittsrecht
Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden (Auftraggebers). Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht uns jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Kunden (Auftraggeber) die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
7. Preis und Zahlung
Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager. Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die Preise noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen, soweit der Kunde (Auftraggeber) Unternehmer ist. Ist der Kunde (Auftraggeber) Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des Kunden (Auftraggebers) sofort fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers (Auftragnehmers) gegen den Kunden (Auftraggeber) aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
8.2. Die vom Verkäufer (Auftragnehmer) an den Kunden (Auftraggeber) gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers (Auftragnehmers). Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
8.3. Der Kunde (Auftraggeber) verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer (Auftragnehmer).
8.4. Der Kunde (Auftraggeber) ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 8.9.) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden (Auftraggeber) verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers (Auftragnehmers) als Hersteller erfolgt und der Verkäufer (Auftragnehmer) unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer (Auftragnehmer) eintreten sollte, überträgt der Kunde (Auftraggeber) bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer (Auftragnehmer). Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass der Verkäufer (Auftragnehmer) oder der Kunde (Auftraggeber) Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis.
8.6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde (Auftraggeber) bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers (Auftragnehmers) an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer (Auftragnehmer) ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer (Auftragnehmer) ermächtigt den Kunden (Auftraggeber) widerruflich, die an den Verkäufer (Auftragnehmer) abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer (Auftragnehmer) darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
8.7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insb. durch Pfändung, wird der Kunde (Auftraggeber) sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers (Auftragnehmers) hinweisen und den Verkäufer (Auftragnehmer) hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer (Auftragnehmer) die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde (Auftraggeber) dem Verkäufer (Auftragnehmer).
8.8. Der Verkäufer (Auftragnehmer) wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer (Auftragnehmer).
8.9. Tritt der Verkäufer (Auftragnehmer) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Auftraggebers) – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von Schutzrechten
Der Kunde (Auftraggeber) haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, dem Verkäufer (Auftragnehmer) unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Kunde (Auftraggeber) stellt den Verkäufer (Auftragnehmer) hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und erstattet dem Verkäufer (Auftragnehmer) anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden (Auftraggebers) erstellt worden, so hat der Kunde (Auftraggeber) den Verkäufer (Auftragnehmer) von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.) und anderen Unterlagen des Verkäufers (Auftragnehmers) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit der Eigentumsübertragung eines von uns gefertigten Werkstücks (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es sei denn, dass der Kunde (Auftraggeber) dies aus wichtigem Grund nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.
10. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf den Kunden (Auftraggeber) über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer (Auftragnehmer) ausnahmsweise die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Verkäufers (Auftragnehmers) wird die Sendung nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Auf Wunsch des Kunden (Auftraggebers) kann dies jedoch auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Kunde (Auftraggeber) mit der Annahme seiner Ware in Verzug, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden (Auftraggeber) über.
11. Haftung für Mängel der Lieferung
11.1. Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, die angelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
11.2. Für Mängel der Lieferung, einschließlich evtl. Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Verkäufer (Auftragnehmer) unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
- Dem Verkäufer (Auftragnehmer) steht ein Nacherfüllungsrecht entsprechend § 635 BGB zu.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Verkäufers (Auftragnehmers) auf die Abtretung der Haftansprüche, die dem Verkäufer (Auftragnehmer) gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dem Verkäufer (Auftragnehmer) fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verwendung dieses Fremderzeugnisses zur Last.
11.3. Das Recht des Kunden (Auftraggebers), Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Übergabezeitpunkt ab in 2 Jahren.
Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes ohne Verschulden des Verkäufers (Auftragnehmers), so erlischt die Haftung ebenfalls spätestens 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
11.4. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunde (Auftraggeber) oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Verkäufers (Auftragnehmers) verwendet wurden.
11.5. Für Schäden an Geräten oder Produkten, die an den von uns gelieferten Waren angebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation.
11.6. Der Kunde (Auftraggeber) hat dem Verkäufer (Auftragnehmer) die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw. zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde (Auftraggeber), sofern er zuvor den Verkäufer (Auftragnehmer) hierüber informiert und der Verkäufer (Auftragnehmer) schriftlich zustimmt, das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer (Auftragnehmer) die Kosten der Ersatzvornahme zu verlangen.
11.7. Für die Nacherfüllung und für eventuelle Ersatzstücke beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Diese wird ausschließlich durch die Nacherfüllung gehemmt. Durch etwaige, seitens des Kunden (Auftraggebers) oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers (Auftragnehmers) vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen an dem gelieferten Gegenstand, wird die Sachmängelhaftung und die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
11.8. Grafikservice
Uns zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und ähnliches werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht für den Verkäufer (Auftragnehmer) keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Dies gilt nicht, sofern dem Antragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Alle dem Verkäufer (Auftragnehmer) zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Kunde (Auftraggeber) selbst gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden (Auftraggebers) kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen auch durch den Verkäufer (Auftragnehmer) auf Kosten des Kunden (Auftraggebers) erfolgen.
12. Stornierung eines laufenden Auftrages:
Die Stornierung eines laufenden Auftrages vor Produktionsbeginn führt zu einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der Auftragssumme. Bei Stornierung nach Produktionsbeginn liegt die Zahlungsverpflichtung bei 100 %.
13. Datenschutz
Wir dürfen die die jeweiligen Kauf- und Dienstverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
14. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, sofern an dem Vertrag kein Verbraucher beteiligt ist, ist Köln. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.